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ANSPRÜCHE MERCEDES-DIESEL

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In Betracht kommen zwei Anspruchsgegner. Zum einen bestehen Ansprüche gegen den jeweiligen Händler nach §§ 437 ff. BGB, anderseits bestehen Ansprüche gegen die jeweiligen Autohersteller wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB. Bei einer Finanzierung ist auch der Darlehensvertrag auf mögliche Fehler zu überprüfen.

3 Millionen Mercedes-Diesel der Schadstoffklassen 5 und 6 sollen aufgrund zu schlechter Abgaswerte und angeblich möglicher Abgasmanipulation von Mercedes zurückgerufen werden. Die Daimler AG könnte damit einer drohenden Aufforderung durch das Kraftfahrt Bundesamt zuvorkommen. Fahrverbote für Diesel, Nachteile für Kunden und eine nicht beabsichtigte Schädigung der Umwelt stehen im Raum. Bei Mercedes sollen Motoren mit der internen Bezeichnung OM 642, dabei handelt es sich um einen V6-Turbodiesel mit drei Litern Hubraum und Motoren mit der Bezeichnung OM 651, ein 4-Zylinder-Reihenmotor mit 1,8- und 2,1-Liter Hubraum betroffen sein. Um herauszufinden, ob Sie es sich bei Ihrem Fahrzeug um einen solchen Motor handelt, können Sie im Servicebuch nachschauen.

Die Daimler AG soll nach Presseberichten über zehn Jahre hinweg die den Schadstoff regelnde Software manipuliert haben. Durch die jetzt anstehende Neukonfiguration der Software und eventuell anstehenden Teiletausch könnte in Bezug auf Leistungsfähigkeit, Verbrauch und Laufzeit ein deutlicher Mangel entstehen, der Kunden in die Situation bringt, den Wagen zurückgeben und den Kaufvertrag rückabwickelnd oder den Kaufpreis mindern zu können.

Was können Sie tun?
Zunächst prüfen Sie, ob Ihr Fahrzeug betroffen ist. Nutzen Sie hierzu unsere Übersicht. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir prüfen kostenfrei Ihre möglichen Ansprüche (Gewährleistung, Rücktritt, Minderung, Widerruf, allgemeiner Wertverlust) und suchen mit Ihnen gemeinsam nach Ihrer besten individuellen Vertretung.

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